Freizeitangebote
Freizeitangebote
im Rahmen des Familienentlastenden Dienstes.
Wir bieten ein vielfältiges Freizeitangebot für Menschen mit besonderen Bedarfen an.
Unsere Freizeitangebote, die von ihrer inhaltlichen Gestaltung und ihren Rahmenbedingungen auf Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf abgestimmt sind, finden 1x monatlich statt. Damit möchten wir Personen mit einem hohen Betreuungs- und Pflegebedarf ermöglichen, mehr Abwechslung in ihrem meist sehr stark durchstrukturierten Alltag zu erfahren. Gemeinsames Kochen und Essen, Ausflüge in Parks und Zoos sowie Kulturangebote, können schöne und bereichernde Erlebnisse sein. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter sind multiprofessionell aufgestellt und bringen viel Erfahrung in der Arbeit für Menschen mit Behinderung mit.
Die angebotenen betreuten Freizeitangebote stellen für pflegende Angehörige ein Entlastungsangebot dar. Somit können die Kosten bei Anspruch auf Entlastungsleistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Unsere Freizeitangebote
Anmeldung:
Die Anmeldung zu den einzelnen Angeboten muss jeweils spätestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin erfolgen. Eine schriftliche Bestätigung für die Reservierung erfolgt dann zeitnah. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass, wenn Sie keine Rückmeldung erhalten, keine Teilnahmemöglichkeit besteht.
Sollte an Ausflugstagen schlechtes Wetter sein, bieten wir, wenn möglich, Alternativangebote an.
Stehen, z.B. krankheitsbedingt, nicht ausreichend Ehrenamtliche zur Verfügung, muss das Angebot abgesagt werden.
Die angegebenen Zeiten sind Richtwerte, sobald das Angebot in die Detailplanung geht, werden diese eventuell angepasst.
Wir behalten uns vor Ausflugsziele zu verschieben oder zu verändern, falls die Gegebenheiten es erfordern (z.B. Schließungen, veränderte Öffnungszeiten, Wetter..)
Teilnahmekosten:
18,- € Betreuungskosten pro Stunde dazu kommt ein individuelles Taschengeld für Eintritte und Verpflegung. Die Abholung der Teilnehmer*innen von zu Hause ist möglich, hierfür wird eine Kilometerpauschale von 55 Cent pro km berechnet. Die Betreuungskosten können bei Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI über die Pflegekasse abgerechnet werden. Bei Fragen dazu sprechen Sie uns gerne an.